Plädoyer des Verteidigers

Meine sehr geehrten Damen und Herrn Richter, Herr Staatsanwalt!

Meinem Mandanten ist unter keinen Umständen ein Mord anzuhängen. Von einer geplanten Tat, Herr Staatsanwalt, kann hier keinenfalls die Rede sein. Mein Mandant hat im Affekt gehandelt. In einer Kurzschlussreaktion hat er Wolfgang Stremplin erschossen, als dieser das Denkmal “entweihte”. Dieses verletzte Konrad Prokriefe seelisch zuteifst, da die Person, zu deren Gedenken dieses Bauwerk errichtet wurde, eine sehr wichtige Rolle in seinem Leben spielt. Diese Person, Wilhelm Gustloff, ist der Mittelpunkt des Weltbildes meines Mandanten. Das Weltbild wurde schon in frühen Jahren durch familiäre Missstände, besonders durch die Erzählungen seiner Großmutter geschädigt. Konrad Prokriefe ist Opfer seiner Kindheit geworden. Die von Ihnen angesprochene Waffe, Herr Staatsanwalt, war nicht wie von ihnen dargestellt, eine Vorbereitung zum Mord, sondern war für den Eigenschutz gedacht. Postiv anzumerken ist auch, dass sich mein Mandant sofort bei der Polizei gemeldet hat und sich noch nichts zu Schulden kommen lassen hat, deswegen plädiere ich auf Totschlag.

 
 
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